Aufgrund jüngster Vorkommnisse weist der Schiedsrichterreferent des StBV darauf hin, dass ab sofort verspätete Absagen durch Schiedsrichter gemäß Gebührenordnung des StBV wie folgt pönalisiert werden und bisher gehandhabte Großzügigkeiten nicht mehr anwendbar sind: Absage kürzer als 24 Stunden vor Spielbeginn: 1-fache Spielleitungsgebühr; Absagen zwischen 24 und 72 Stunden vor Spielbeginn: 1/2-fache Spielleitungsbeühr; Nichterscheinen ohne Absage: 3-fache Spielleitungsgebühr; Verspätete oder nicht erfolgte Ansetzungsbestätigung: 1-fache Spielleitungsgebühr.
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